Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme

 

Bei der Anmeldung zu und Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der VHS vor Ort gelten die in der Folge genannten Hinweise und Bedingungen (Auszüge aus der Gebührensatzung).

Soweit in den beschriebenen Regelungen die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter sowie für juristische Personen.

 

Anmeldung

Wie melde ich mich an?
Eine vorherige verbindliche Anmeldung zu den Kursen und Veranstaltungen ist in jedem Fall erforderlich. Diese ist online über unsere Internetseite möglich. Ferner können Sie sich in den Bürger- und VHS-Büros der einzelnen Verbandsstädte und -gemeinden telefonisch, persönlich, schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail anmelden. Die jeweiligen Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier. Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen der VHS ist grundsätzlich verbindlich und verpflichtet auch bei Nicht-Teilnahme zur Entrichtung der Kursgebühr. Melden Sie mehrere Personen zum Kurs an, übernehmen Sie grundsätzlich die Gebührenpflicht für alle von Ihnen angemeldeten Personen.

Wie erfahre ich, ob alles richtig gelaufen ist?
Sie erhalten von uns keine Anmeldebestätigung! Über Ausfälle oder Terminverschiebungen werden Sie rechtzeitig informiert.

Wie hoch ist die Kursgebühr?
Die Höhe der Kursgebühr ist in der Ausschreibung der jeweiligen Kurse angegeben. Die angegebene Mindestteilnehmerzahl ist Grundlage für die Berechnung der jeweils angegebenen Gebühr. Melden sich mehr Teilnehmer als die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl an, wird die Gebühr bis zur Teilnehmerzahl von 10 Personen wie folgt berechnet:

ab 10 Teilnehmer   ........... 2,30 € je UStd.
8 bis 9 Teilnehmer ........... 2,88 € je UStd.
6 bis 7 Teilnehmer ........... 3,83 € je UStd.
4 bis 5 Teilnehmer ........... 5,75 € je UStd.

Die Gebührenstaffelung gilt nicht für pauschal kalkulierte Kurse und Veranstaltungen. In Einzelfällen kann es zu abweichenden Gebühren kommen.

Bei Kursen, die einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Umsatzsteuer in der ausgewiesenen Kursgebühr enthalten.

Erhalte ich eine Ermäßigung?
Ermäßigungen können für die in § 10 der Gebührensatzung vorgesehenen Personengruppen (Schüler, Studenten, Auszubildende, Inhaber einer JugendleiterCard, Ehrenamtskarte NRW, Schwerbehinderte Menschen, Empfänger von Arbeitslosengeld, Bundesfreiwilligendienstler, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII, Inhaber von Familienpässen) nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises in den Bürger- oder VHS-Büros einer Verbandsstadt oder -gemeinde gewährt werden. Ermäßigungsnachweise müssen vor Kursbeginn vorgelegt oder als Kopie zugeschickt werden. Nachgereichte Ermäßigungsnachweise werden nicht berücksichtigt.

 

Zahlung

Wie zahle ich die Kursgebühr?
Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid für jeden VHS-Kurs, zu dem Sie sich verbindlich angemeldet oder an dem Sie teilgenommen haben. Der Bescheid wird nach Beginn des Kurses an Sie versandt. Sie überweisen Ihre Kursgebühr nach Erhalt des Gebührenbescheides. Selbstverständlich erhalten Sie keinen Bescheid, wenn der Kurs im Vorfeld abgesagt werden musste oder Sie sich bis drei Werktage (bei Studienfahrten 14 Tage) vor Kursbeginn schriftlich abgemeldet haben.

Bitte überweisen Sie Ihre Kursgebühr erst nach Erhalt des Gebührenbescheides. Dieser enthält ein Kassenzeichen, anhand dessen Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Sie geben das Kassenzeichen einfach als Verwendungszweck bei der Überweisung mit an.

Zahlungen, die ohne das Kassenzeichen erfolgen, können nur sehr schwer oder gar nicht zugeordnet werden. Um Missverständnisse oder gar unberechtigte Mahnungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, den Gebührenbescheid der VHS abzuwarten und die Überweisung erst dann vorzunehmen.

 

Abmeldung

Was mache ich, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen der VHS vor Ort ist grundsätzlich verbindlich. Wenn Sie jedoch vor Veranstaltungsbeginn feststellen, dass Sie nicht teilnehmen können oder wollen, müssen Sie sich spätestens drei volle Werktage (bei Studienfahrten 14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Brief, Karte, Fax oder E-Mail in den Bürger- oder VHS-Büros einer Verbandsstadt oder -gemeinde abmelden. Nach Ablauf dieser Frist besteht auch bei Nichtteilnahme grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der vollen Teilnehmergebühr.

Aus beruflichen oder gesundheitlichen nachweisbaren Gründen ist eine Abmeldung bei weniger als drei vollen Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung weniger als die Hälfte der Unterrichtseinheiten einer Veranstaltung verstrichen ist, ist die Hälfte der festgesetzten Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei mehr als der Hälfte der Unterrichtseinheiten einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Eine Abmeldung beim Kursleiter/-in genügt grundsätzlich nicht.

 

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die VHS vor Ort oberste Priorität. Dieses Prinzip gilt für unser Internetangebot ebenso wie für unsere konventionellen Dienstleistungen.

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite sowie über Ihr Interesse an uns und unseren Leistungen. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten sicher fühlen. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Datenschutzbestimmungen in unseren Internetangeboten umsetzen. Wir verarbeiten persönliche Daten, die beim Besuch unserer Webseiten erhoben werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen können Sie unserer Opens internal link in current windowDatenschutzerklärung entnehmen.

 

Hausordnung

Die Veranstaltungen der VHS finden überwiegend nicht in eigenen Räumen statt. Bitte beachten Sie die Hausordnung in den betreffenden Gebäuden und behandeln Sie Gebäude, Inventar und Material sorgfältig. In den Gebäuden und auf dem Gelände besteht Rauchverbot. Tiere sind nicht erlaubt.

 

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