ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN ENTFALLEN | MASKENPFLICHT BLEIBT BIS AUF WEITERES BESTEHEN

Von: VHS


03.04.2022

3G-Regel entfällt. Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen.

Auf der Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 03.04.2022 entfällt ab sofort die 3G-Regelung. Der Besuch von Präsenz-Kursen der VHS ist daher wieder ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

Die Maskenpflicht in Innenräumen mit allen zulässigen Ausnahmen bleibt bis auf Weiteres bestehen. Nähere Informationen zu den aktuellen Regelungen sowie weitergehende Empfehlungen finden Sie hier.

Wir danken allen Teilnehmenden und Kursleitenden für Ihre Mitwirkung. 


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